Liebe Aussteller, Besucher und Freunde von Jobport,
am 15. April 2020, haben die Bundeskanzlerin und der bayerische Ministerpräsident in einer Pressekonferenz angekündigt, dass bis zum 31.08.2020 keine Großveranstaltungen stattfinden dürfen. Dies wurde über den Jobport Termin hinaus jetzt auch für Bayern als Verordnung formuliert: Lt der 4. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmeverordnung (4. BayIfSMV, https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-240/) sind Veranstaltungen, Versammlungen und Ansammlungen landesweit untersagt. Die Verordnung tritt mit 17. Mai außer Kraft. Insofern ist diese Veranstaltung behördlich abgesagt.
Wir bedauern das sehr, nach 2 Jobport Jahren voll mit informativen und spannenden Interaktionen zwischen Besuchern und Firmenausstellern und freuen uns aber sehr auf ein Wiedersehen bei Jobport 2021! Den Termin werden wir in Kürze bekannt geben.