Die Jobmesse im bayernhafen Nürnberg

AGB

Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen werden vom Aussteller bzw.
Sponsor mit der Anmeldung zur
Veranstaltung via Buchungsformular in allen Punkten rechtsverbindlich
anerkannt.

1. Gastgeber, Veranstalter, Veranstaltung, Veranstaltungsort,
Veranstaltungstermin
Die Jobmesse wird von der Hafen Nürnberg-Roth GmbH, Rotterdamer Straße
2, 90451 Nürnberg  als Gastgeber initialisiert und von der Concertbuero
Franken GmbH, Singerstr. 26, 90443 Nürnberg veranstaltet. Der
Veranstaltungsstermin ist Donnerstag, 14. Mai 2020, auf dem Gelände
Ecke Koperstr./Triesterstr. (inkl. Nutzung der Container Love Festival
Aufbauten). Die Öffnungszeiten für Besucher gelten laut Vertrag (10-16 Uhr).

2. Anmeldung
Durch Rücksendung des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen
Buchungs-/Anmeldeformulars gilt die Anmeldung als verbindlich. Mit der
Unterzeichnung und Rücksendung des Formulars werden aktuell gültige
Teilnahmebedingungen (siehe www.jobport-bayernhafen.de/agb) – AGB sowie
die Technischen Richtlinien – als Vertragsbestandteil anerkannt. Die
Angaben auf dem Buchungsformular werden vom Veranstalter unter
Berücksichtigung der Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes
gespeichert und nur im Rahmen der Erfüllung der vertraglichen Aufgaben
an Dritte übermittelt.

Die Anmeldung ist bindend, sie kann nicht mit Bedingungen und
Vorbehalten versehen werden, insbesondere stellen Platzierungswünsche
keine Bedingung für die Teilnahme dar. Der Veranstalter kann den
Zeitpunkt und den Ort der Veranstaltung bei zu geringer Buchungszahl
bzw. aus wichtigem Grund angemessen verlegen. Hieraus resultiert kein
Kündigungsanspruch oder eine Stornierung der Anmeldung.

3. Zahlungsbedingungen
Die genannten Preise sind Nettopreise. Soweit die gesetzliche
Mehrwertsteuer anfällt, ist diese zusätzlich zu berechnen. Der
Rechnungsbetrag ist sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Die
fristgerechte Zahlung sämtlicher Verbindlichkeiten, aus diesem Vertrag,
ist Voraussetzung für den Bezug der Standfläche. Nach Rechnungsstellung
sind 100% als Vorkasse zu zahlen.

4. Kosten bei Rücktritt und/oder Nichtteilnahme
Im Falle einer Nichtteilnahme nach Vertragsannahme ist der volle Betrag
fällig. Aussteller, die Ihren Stand nicht bis spätestens 9:00 Uhr
bezogen haben, verlieren Ihr Anrecht auf den Stand.

5. Standgröße, Auf- und Abbau
Die Standgröße wird anhand des Buchungsformulars durch die Wahl der
möglichen Größe vereinbart. Die Standgestaltung muß unter Einhaltung
aller in Deutschland geltenden Vorschriften erfolgen. Der Aussteller ist
für die Einhaltung sämtlicher Bestimmungen verantwortlich. Die für den
Aussteller tätigen Aufbaukräfte und sonstige Personen sind auf die
Einhaltung der Bestimmungen hin zu überwachen. Die Aufbauhöhe ist
festgesetzt auf 2,25-2,30m (Seitenhöhe Zelt). Abweichende Aufbauhöhen
sind genehmigungspflichtig.

Die Arbeiten für den Standaufbau müssen eine Stunde vor Messebeginn
abgeschlossen sein, damit die Abnahme durch den Veranstalter vor
Messebeginn erfolgen kann. Mit den Arbeiten für den Standabbau darf erst
nach Messeende (oder auf Genehmigung des Veranstalters) begonnen werden.
Transparente und Firmenschilder dürfen nicht in die Gänge hineinragen.

6. Werbung
Um ein einheitliches Gesamtbild der Veranstaltung zu schaffen und die
Aussteller vor unzulässigen Handlungen zu schützen, sind folgende Regeln
bei Werbemaßnahmen zu berücksichtigen.
• Die verbindlich festgelegte Bauhöhe darf nicht überschritten werden.
• Eigene Werbemittel dürfen nur innerhalb des eigenen Messestandes
ausgeteilt werden.
• Akustische und optische Vorführungen müssen genehmigt sein und dürfen
nicht unangemeldet durchgeführt werden.
• Es darf keine Art der Vorführungen in den Gängen stattfinden.

7. Bildrechte
Jegliche Anfertigung von Fotografien, Film-, Video- und Fernsehaufnahmen
vom Veranstaltungsgeschehen, von Messeteilnehmern und -ständen sowie
ausgestellten Exponaten durch den Veranstalter und seine
Erfüllungsgehilfen sind zulässig, dürfen in Medienveröffentlichungen und
für die messebezogene Eigenwerbung des Veranstalters, auch in der
Zukunft, verwendet werden.

8. Wetter
Die Veranstaltung findet bei jedem Wetter statt.

9. Hausrecht
Der Veranstalter übt innerhalb des Geländes das Hausrecht aus. Er ist
berechtigt, Ausstellungsgegenstände vom Stand entfernen zu lassen, wenn
ihre Zurschaustellung dem geltenden Recht, den guten Sitten oder dem
Ausstellungsprogramm widerspricht. Die Werbung für politische und
weltanschauliche Zwecke ist verboten. Bei schwerwiegenden Verstößen
gegen Teilnahmebedingungen ist der Veranstalter berechtigt, den Stand
schließen oder räumen zu lassen.

10. Haftung und Versicherung
Der Veranstalter übernimmt keine Obhutspflicht für ein eingebrachtes
Ausstellungsgut, für Standausrüstung und für Gegenstände, die sich im
Eigentum der auf dem Stand tätigen Person befinden.

Als Aussteller haften Sie gegenüber dem Veranstalter für jeden Schaden,
den Sie, Ihr Personal, Ihre Mitarbeiter oder von Ihnen
beauftragte Dritte oder sonstige Dritte, derer Sie sich zur Erfüllung
Ihrer Pflichten bedienen, dem Veranstalter schuldhaft zufügen.

Ist der Veranstalter infolge höherer Gewalt oder aus anderen von ihm
nicht zu vertretenden Gründen gezwungen, den
Ausstellungsbereich oder Teile davon vorübergehend oder auf Dauer zu
räumen, die Veranstaltung zu verschieben, zu verkürzen oder zu
verlängern, so können hieraus keine Rechte, insbesondere keine Ansprüche
auf Schadenersatz gegen den Veranstalter herleiten.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Veranstaltungsort. Gerichtsstand ist Nürnberg. Es
gilt ausschließlich deutsches Recht.

12. Schlussbestimmungen
Mit Ihrer Unterschrift auf dem Buchungs- und Anmeldeformular erkennen
Sie die Teilnahmebedingungen des Veranstalters – AGB, die technischen
Richtlinien sowie alle weiteren das Vertragsverhältnis betreffenden
Bestimmungen als verbindlich an.
Sollten diese Bestimmungen teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft
sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen sowie
des Vertrages nicht berührt. In diesem Fall verpflichten sich die
Parteien, die unwirksamen Bestimmungen durch eine solche Regelung zu
ersetzen bzw. die Lücke durch eine solche Regelung auszufüllen, mit der
der von den Parteien verfolgte wirtschaftliche Zweck am ehesten erreicht
werden kann.

Mündliche Vereinbarungen, die über diesen Vertragsrahmen hinausgehen,
gelten nicht. Alle Vereinbarungen unterliegen der Schriftform. Sämtliche
Änderungen des Vertrages bedürfen ebenso der Schriftform. Dies gilt auch
für die Änderungen oder Aufhebung der Schriftformklausel selbst.